Landler aus Artstetten
Artstetten im Waldviertel
Ausgangsstellung
Paare im Flankendoppelkreis, offene Fassung, Arme angewinkelt.
1. Teil
Takt 1-8: Tänzer und Tänzerin beginnen mit dem Außenfuß und gehen nebeneinander im Landlerschritt (Dreierschritt) in die Tanzrichtung. Der Tänzer stampft pro Takt (1. Viertel) einmal auf den Boden, und im 7. Takt dreht er die Tänzerin unter seinem erhobenen Arm einmal nach rechts herum.
Takt 9-16: Tänzer und Tänzerin gehen ohne Handfassung nebeneinander her, und der Tänzer klatscht auf das 1. Viertel jeden Taktes in die eigenen Hände.
Takt 17-32: Tänzer und Tänzerin nehmen die Fürizwängerfassung ein und tanzen 16 Takte Fürizwänger (Tänzer beginnt mit dem rechten Bein vorwärts nach außen).
Takt 33-38: (Kadenz) Die ersten 4 Takte noch Fürizwänger, dann wird die Tänzerin einmal nach rechts ausgedreht.
2. Teil
Takt 1-16: Wie Takt 1-16 des 1. Teils.
Takt 17-32: Der Tänzer geht im Dreierschritt und dreht die Tänzerin unter seinem erhobenen Arm dreimal (pro Takt eine Drehung) nach rechts im Uhrzeigersinn vor sich her, dreimal nach links gegen den Uhrzeigersinn, dann wieder nach rechts, usw.
Takt 33-38: (Kadenz) Während der Kadenz wird die Tänzerin noch zweimal nach links gegen den Uhrzeigersinn und dreimal nach rechts gedreht. Mit der letzten Drehung (Takt 37) werden die gefassten Hände gesenkt und beide gehen wieder nebeneinander her (wie zu Beginn des Tanzes).
Quellen
- Raimund Zoder: Österreichische Volkstänze, 2. Teil. Österreichischer Bundesverlag, Wien 1948, S. 42.
- Richard Bammer: Niederösterreichische Volkstänze, Arbeitsbehelf. Niederösterreichische Arbeitsgemeinschaft für Volkstanz, Wien o.J., S. 16.
- Ludwig Berghold u. Walter Deutsch: Volkstänze aus Niederösterreich, Bd. 2. NÖ Heimatpflege, Mödling 1988, S. 24, S. 68.
- Tanzbeschreibungen zur CD-Reihe "taktvoll", Volkstänze aus Niederösterreich, erstellt von Franz Huber und Helene Oberradter, Volkskultur Niederösterreich.
- Übertragen von Volksmusik und Volkstanz im Alpenland
CD
taktvoll. Volkstänze aus Niederösterreich CD 2, Nr. 11