Verwaltungsgrenzen in Volkstanzbegriffen
im Zusammenhang mit den Bezeichnungen von Volkstänzen und ihrer Kategorien stösst man auf eine Vielzahl von Bezeichnungen aauf der Basis einer Verknüpfung mit Verwaltungseinheiten.
Beispielsweise "österreichische Volkstänze". Dies ist eine gewiss ohne jede besondere Absicht verwendete übliche Namensgebung, die aber durchaus nicht unproblematisch ist.
Es wird dabei gesagt diese Volkstänze seien österreichisch, und der Begriff wird verwendet um abzugrenzen gegen "deutsche Volkstänze" oder "tschechische Volkstänze". Es wird so, sicher unbeabsichtigt, sprachlich vermittelt, "österreichische Volkstänze" seien anders als "deutsche Volkstänze", obwohl eigentlich etwas Anderes gemeint ist:
Gemeint ist: "in Österreich übliche Volkstänze" wobei üblich etwa mit "ausgeübte" oder "aufgezeichnete" präzisiert werden könnte. "In Österreich übliche Volkstänze" können ohne weiteres die selben sein die auch anderswo üblich sind.
Die Abgrenzung, die in "österreichische Volkstänze" mitklingt, so, als seien sie besonders und ausschliesslich mit Österreich verbunden, sollte nur dann zur Anwendung kommen, wenn diese Abgrenzung tatsächlich der Fall ist, so wie in "österreichische Bundeshymne" oder auch in "österreichische Bundesarbeitsgemeinschaft für Volkstanz" deren Wirkungskreis eben Österreich ist.
In gleicher Weise sind die "Volkstänze aus Österreich" ja auch nicht aus Österreich in dem allgemeinen Sinn den diese Formulierung nahelegt, so wie bei "Käse aus Österreich" von dem man ja mit Recht erwartet in Österreich entstanden zu sein. Allerdings sind nicht alle "Volkstänze aus Österreich" tatsächlich in Österreich entstanden sondern überwiegend in nur "in Österreich übliche Volkstänze".
Entsprechend sollte eine Erklärung zu einer Auflistung der "in Österreich üblichen Volkstänze" dies auch näher Erläutern: Diese (z.B.) Kategorie umfasst Volkstänze die in Österreich entstanden sind oder aufgezeichnet wurden oder üblich sind.