Hamburger Rückschritt
In Hamburg und Schleswig-Holstein wird dieser Schritt laut Wolfgang Schlüter nur Rückschritt genannt.
Bei Tanzbewegungen im durchgefassten Kreis wird bei einem Richtungswechsel mit dem kreisäußeren Fuß ein Rückschritt ausgeführt, auf dem sich der Tänzer umwendet. Bei einem Richtungswechsel von Mitsonnen nach Gegensonnen ist dieses der linke Fuß.
Voraussetzung für diesen Schritt ist, dass die Kreis-Figur ebenfalls mit dem äußeren Fuß begonnen wird.
Dieser im niederdeutschen Volkstanz gebräuchliche Schritt findet Anwendung zum Beispiel bei Anfangs- und Schlusskreisen von Quadrillen und Kreistänzen, bei Zweipaar-, Mädchen- oder Burschen-Kreisen sowie bei Mühlen. Er wird üblicherweise bei Tänzen in Gehschritten ausgeführt, seltener bei Wechsel- oder Hüpfschritten.