Nachführschritt
Ein Gehschritt und Beistellen des anderen Fußes ohne Übertragung des Gewichts. Eine Folge von Nachführschritten kann nur abwechselnd links und rechts ausgeführt werden.
Nachführschritte können vorwärts, seitwärts (zur Seite) oder rückwärts ausgeführt werden.
Zweiertakt
Die beiden Teilschritte sind regelmäßig, im gleichen Zeitmaß auszuführen
Dreiertakt
Im Walzer- oder Ländlertakt wird üblicherweise der 2. Teilschritt erst auf den dritten Taktteil (verzögert) ausgeführt.
Fachausdrücke Volkstanz
Nachführschritt: Ein Schritt und Beistellen des anderen Fußes ohne Übertragung. Eine Folge von Nachführschritten kann nur abwechselnd, zuerst mit dem linken und dann mit dem rechten Fuß oder gegengleich, ausgeführt werden.
Pendelschritt
Ein Schritt und Nachführen des anderen Fußes, ohne dass dieser den Boden berührt. Eine Folge von Pendelschritten kann nur abwechselnd, zuerst mit dem linken und dann mit dem rechten Fuß oder gegengleich, ausgeführt werden.